Rechtsprechung
BVerwG, 11.11.1998 - 1 D 29.97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Disziplinarmaßnahmen wegen der Erschleichung von Beihilfe durch einen Beamten - Fehlerhafte Einreichung von Zahnarztrechnungen bei der Beihilfestelle - Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung weiterer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst; Disziplinarmaßnahmen wegen der Erschleichung von Beihilfe durch einen Beamten; Fehlerhafte Einreichung von Zahnarztrechnungen bei der Beihilfestelle; Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung weiterer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BDiszG, 15.01.1997 - X VL 32/96
- BVerwG, 11.11.1998 - 1 D 29.97
Wird zitiert von ... (9) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 23.10.1996 - 1 D 55.96
Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung von Nachnahmebeträgen und …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 1 D 29.97
Die Entfernung aus dem Dienst ist in diesem Fall die einzig mögliche Entscheidung, die dem Zweck des Disziplinarrechts gerecht wird, die Integrität des Berufsbeamtentums zu wahren und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern (z.B. Urteil vom 23. Oktober 1996 - BVerwG 1 D 55.96 -DÖV 1997, 252 = ZBR 1997, 127>). - BVerwG, 08.06.1994 - 1 D 43.93
Dienstvergehen eines Beamten (Bundesbahnbeamter) - Fälschung von Rezeptformularen …
Auszug aus BVerwG, 11.11.1998 - 1 D 29.97
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die seine Entfernung aus dem Dienst erforderlich macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive, mißbräuchliche Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener spezieller Kenntnisse) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juni 1994 - BVerwG 1 D 43.93 -).
- BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04
Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …
Erschwerungsgründe können sich z.B. aus Anzahl und Häufigkeit der Betrugshandlungen, der Höhe des Gesamtschadens, der missbräuchlichen Ausnutzung der dienstlichen Stellung oder dienstlich erworbener Kenntnisse sowie daraus ergeben, dass die Betrugshandlungen im Zusammenhang mit weiteren Verfehlungen von erheblichem disziplinarischen Eigengewicht, z.B. mit Urkundenfälschungen, stehen (BVerwG, Urteile vom 9. September 1997 - BVerwG 1 D 1.97 - vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 - vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23; vom 26. September 2001 - BVerwG 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18). - BVerwG, 26.09.2001 - 1 D 32.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Ruhestandsbeamter des höheren Dienstes; …
Eine vollständige Zerstörung des Vertrauens in die Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit des Beamten, die den Ausspruch der Höchstmaßnahme notwendig macht, hat der Senat dann angenommen, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z.B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischen Eigengewicht vorliegt (z.B. Urkundenfälschung, Vorteilsannahme) oder es sich um einen Wiederholungsfall handelt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (stRspr, z.B. Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 - Urteil vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23). - BGH, 09.06.2004 - RiSt (R) 1/02
Entfernung aus dem Dienst bei Beihilfebetrug
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich das Dienstgericht des Bundes anschließt, ist dabei eine Entfernung aus dem Dienst erforderlich, wenn entweder das Eigengewicht der Tat selbst besonders hoch ist (z. B. besondere kriminelle Tatintensität, Umfang und Dauer der betrügerischen Machenschaften, erhebliche eigennützige Motive) oder neben der Betrugshandlung eine weitere Verfehlung mit erheblichem disziplinarischem Eigengewicht vorliegt und durchgreifende Milderungsgründe im Einzelfall fehlen (BVerwGE 93, 365, 368; BVerwG, Urteile vom 11. November 1998 - 1 D 29.97, vom 28. November 2000 - 1 D 56.99 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 23 und vom 26. September 2001 - 1 D 32.00 - Buchholz 232 § 77 BBG Nr. 18 = DÖD 2002, 277 = NVerwZ-RR 2002, 285).
- VGH Bayern, 26.10.2022 - 16a D 21.2136
Disziplinarrecht - Entfernung aus dem Beamtenverhältnis inner- und …
Denn zu seinen Aufgaben gehörte es auch, die vorgelegten Arztrechnungen zu überprüfen und erhöhte oder doppelt berechnete Leistungen von einer Beihilfeerstattung auszunehmen (BVerwG, U.v. 11.11.1998 - 1 D 29.97 - juris Rn. 40). - BVerwG, 13.11.2001 - 1 D 55.00
Dienstvergehen wegen wissentlicher falscher Abgabe von Einkommensteuererklärungen …
Für den der Steuerhinterziehung vergleichbaren Fall des Beihilfebetrugs zum Nachteil des Dienstherrn hat der Senat schon einen Betrag von 28 000 DM als hohen Schaden angesehen, der zusammen mit weiteren erschwerenden Umständen die Verhängung der Höchstmaßnahme rechtfertigte (Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 -). - BVerwG, 28.09.1999 - 1 D 92.97
Kürzung eines Beamtengehalts wegen eines Dienstvergehens - Einbehalten von …
Diese Zustimmung läßt sich nicht als Schuldeingeständnis werten (vgl. dazu Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 -). - BVerwG, 24.01.2001 - 1 D 60.99
Vorliegen eines Dienstvergehens eines Postbeamten des einfachen Dienstes - …
Dies ist zutreffend (vgl. Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 -). - BVerwG, 03.04.2001 - 1 D 59.00
Materielles Beamtendisziplinarrecht - Aberkennung des Ruhegehaltes wegen …
Zu Lasten des Ruhestandsbeamten ist der hohe Schaden von 19 300 DM zu berücksichtigen, den er seiner Dienstherrin durch sein pflichtwidriges Verhalten zugefügt hat (vgl. Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 - Urteil vom 28. November 2000 - BVerwG 1 D 62.99 -). - BVerwG, 16.02.2000 - 1 DB 21.99
Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses zur Überprüfung der angeordneten …
Als erhebliche Erschwerungsgründe, die die disziplinarische Höchstmaßnahme erfordern, hat der Senat unter anderem die Verursachung eines Schadens von über 28 000 DM gewertet sowie den Umstand, daß drei Beihilfeanträge mit falschen Angaben gestellt wurden (BVerwG Urteil vom 11. November 1998 - BVerwG 1 D 29.97 -).